Die Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 14.02.1997 bestimmen auch für die eingeschränkte Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie die Vorgehensweise, nach der der Amtsarzt des zuständigen Gesundheitsamtes die Prüfung durchzuführen hat.

Den Gesetzestext finden Interessierte unter § 8.2 der Durchführungsverordnung zur Heilpraktikerprüfung.

Betreffend die Heilpraktikerprüfung für Psychotherapie sind (lt. Gesetzestext) ausreichende theoretische Kenntnisse der psychologischen Diagnostik, der Psychopathologie und der klinischen Psychologie erforderlich. Hierzu findet man eine Fülle von Büchern auf dem Markt: Skript und Literaturtipps HP-Psych.

Um die Vorbereitung auf die Heilpraktikerprüfung für Psychotherapie zeitlich und inhaltlich so effektiv wie möglich zu gestalten, ist der Besuch eines Prüfungsvorbereitungskurses empfehlenswert.

Betreffend der Aus- bzw. Weiterbildung in einer Psychotherapiemethode (praktische Kenntnisse) ist folgende Aussage der Durchführungsverordnung wichtig:  „Die antragstellenden Personen sollen weiterhin die.Befähigung besitzen, die Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln“.

Das bedeutet, dass die Antragsteller neben dem theoretischen psychiatrischen Wissen, welches z.B. in einem Prüfungsvorbereitungskurs erlernt werden kann, zum Zeitpunkt der Prüfung, je nach Umfang der späteren Tätigkeit, auch über eine ausreichende praktische psychotherapeutische Kompetenz (Praxiskurse) verfügen sollten.

Hinsichtlich der Prüfungssicherheit ist es daher empfehlenswert entsprechende Weiterbildungskurse vor der Prüfung zu absolvieren. Ein Fernstudium ist für diesen praktischen Bereich nicht empfehlenswert, da eine rein theoretische Einführung in das Thema nicht ausreicht. Psychotherapeutische Techniken sollten persönlich erlebt werden können, und das ist nur im Präsenzunterricht möglich.

Eine Überprüfung vor dem Gesundheitsamt ist für diese praktische psychotherapeutische Fähigkeit bislang nicht vorgesehen; d.h. das praktische Wissen wird in der Heilpraktikerprüfung eingeschränkt für Psychotherapie durch das Gesundheitsamt von den meisten Amtsärzten am Rande nur kurz hinterfragt, da die Prüfung selbst sich überwiegend auf das theoretische psychiatrische Wissen bezieht. Fokus der Prüfung ist bisher, dass der Antragsteller vor allem die psychiatrischen Krankheitsbilder ausreichend darstellen kann.

Für eine gewisse Prüfungssicherheit sollten jedoch zumindest Basiskurse in einer Psychotherapiemethode vorzuweisen sein. Es ist hinsichtlich der späteren Tätigkeit sowieso einleuchtend und zwingend, sich eine praktische Kompetenz im psychotherapeutischen Handeln anzueignen bzw. an entsprechenden Weiterbildungen teilzunehmen..

Psychotherapeutisches Aus- und Weiterbildungsangebot des Instituts für Kommunikation und Gesundheit für die Heilpraktikerprüfung für Psychotherapie:

•   Basiskurs Kurzzeit-Psychotherapie

Eine staatlich geregelte Form psychotherapeutischer Ausbildung existiert für den Bereich des Heilpraktikers Psychotherapie nicht, da im Rahmen des HP-Gesetzes bisher keine staatlich anerkannten Aus- bzw. Weiterbildungen erwähnt sind.

Das ist nur bei der Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten vorgeschrieben (tiefenpsychologisch orientierte Verfahren, verhaltenstherapeutisch orientierte Verfahren, klientenzentrierte Psychotherapie nach Rogers), um aufbauend auf dem Psychologiestudium zum Dipl.- Psychologen in einer kassenzugelassenen Praxis arbeiten zu dürfen.