Da es keine gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungswege zum Heilpraktiker für Psychotherapie gibt, findet man im Internet vielseitige und teils gegensätzliche bzw. verwirrende Informationen zu diesem Berufsbild.
Der folgende Artikel soll die erforderlichen Schritte einfach und nachvollziehbar darstellen.
Zwingend ist, dass für die Therapieerlaubnis zum Heilpraktiker für Psychotherapie eine Überprüfung beim Amtsarzt (Gesundheitsamt des Verwaltungsbezirks des 1. Wohnsitzes) abgelegt werden muss. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Überprüfung auch an einem anderen Gesundheitsamt abgelegt werden; z.B. wenn man glaubhaft versichert dort in Zukunft praktizieren zu wollen.
Die Kriterien für die Durchführung der Prüfung sind durch das Heilpraktikergesetz geregelt; speziell § 8.2 der Durchführungsverordnung enthält die maßgeblichen gesetzlichen Richtlinien hierzu.
Was ist für die Amtsarztprüfung wichtig:
In dieser Überprüfung wird seitens des Gesundheitsamtes versucht, durch das Abfragen von Theoriewissen (Beispiele schriftlicher Themen und mündlicher Prüfungsfragen) psychiatrischer Wissensgebiete sicherzustellen, dass die antragstellende Person in der beabsichtigten psychotherapeutischen Tätigkeit keine Gefahr für die Patienten darstellt.
Gegenstand der Prüfungsinhalte betreffen speziell die Fähigkeit zur Diagnostik sowie Nachweise über die Befähigung, den Patienten entsprechend der Diagnose behandeln zu können. Nur wenn der Prüfungskandidat dies glaubhaft darstellen kann, wird die staatliche Erlaubnisurkunde erteilt.
Die Anforderungen, die die verschiedenen Prüfer (je nach Gesundheitsamt) an die Prüflinge stellen, sind bundesweit unterschiedlich. Entsprechend wichtig ist es, vor der Überprüfung zu wissen, was der zuständige prüfende Amtsarzt an theoretischem Wissen und praktischer Kompetenzen erwartet. Diese Informationen bekommt man z.B. in den Aus- und Weiterbildungskursen oder Einzelstunden unserer Heilpraktikerschule.
Welche Bedeutung haben Psychotherapiemethoden in der Prüfung?
Da es neben den wissenschaftlich anerkannten Verfahren (Tiefenpsychologie und Verhaltenstherapie) speziell in der sog. Humanistischen Psychotherapie hunderte weiterer (nicht wissenschaftlich anerkannter) Verfahren gibt, kann eine psychotherapeutische Fachprüfung einzelner Methoden für die Erlangung der Therapieerlaubnis durch den Amtsarzt nicht erfolgen. Der Prüfer müsste ja für diesen Fall in jeder der unzähligen Psychotherapiemethoden ausgebildet sein.
Immer mehr prüfende Amtsärzte interessieren sich aber verständlicher Weise zunehmend für die praktischen Kenntnisse, die von der antragstellenden Person als bevorzugte psychotherapeutische Methode angegeben werden, obwohl hierin wie schon erwähnt keine direkte Prüfung erfolgt. Der Amtsarzt muss in der Überprüfung allerdings zu der Überzeugung gelangen, dass die Anwärterin / der Anwärter im Rahmen der Sorgfaltspflicht die notwendigen Kenntnisse besitzt, den Patienten entsprechend seines Störungsbildes fachgerecht behandeln zu können.
Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie
Dementsprechend ist es vor der Anmeldung zur Prüfung sinnvoll, praktische psychotherapeutische Aus- und Weiterbildungskurse zu belegen. Es muss keine mehrjährige spezielle Ausbildung vorzeigbar sein, da dafür, wie schon erwähnt, keine gesetzliche Vorgabe existiert.
Zumindest eine Basisfähigkeit psychotherapeutischen Handels = Basiskurs Psychotherapie sollte zum Zeitpunkt der Prüfung nachweisbar sein. Es wird in der amtsärztlichen Überprüfung nicht ausreichen, auf in der Zukunft beabsichtigte Kursbesuche hinzuweisen; die Kenntnisse werden zu Zeitpunkt der Prüfung erwartet.
Somit ist zu empfehlen, dass vor einer Prüfungsvorbereitung = theoretisches psychiatrisches Fachwissen eine Kursteilnahme im Bereich von Aus- und Weiterbildungsangeboten in Psychotherapiemethoden erfolgt ist. Für welche Form von Methodik der vielfältigen Verfahren der Prüfungsanwärter sich entscheidet, ist diesem überlassen.
Weitere Informationen zum dem Thema finden Interessierte unter Ausbildung Heilpraktiker Psychotherapie.