Die folgenden Angaben sind als Orientierungshilfe zu verstehen. Es ist sinnvoll, sich persönlich fachlich beraten zu lassen, um optimal versichert zu sein. Folgende Basis-Versicherungsabdeckung ist grundlegend zu überdenken:
Berufshaftpflichtversicherung
Der freiberuflich Tätige ist in seiner Haftung unbegrenzt. Sie erstreckt sich auf das gesamte Privatvermögen. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Haftungsschäden ab, die im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit von Patienten oder Teilnehmern von Kursen (Aus- und Weiterbildung) gestellt werden. Zu beachten ist, dass die jeweiligen Risikobereiche ausdrücklich im Versicherungsvertrag benannt sein müssen, z.B. psychotherapeutische Tätigkeit ohne Medikamente, Durchführung von Seminaren etc., da sonst Versicherungsausschlüsse im Schadenfall überraschen können.
Betriebshaftpflichtversicherung
Da durch die Berufshaftpflichtversicherung nur der Haftungsfall durch das Ausüben der psychotherapeutischen Tätigkeit selbst abgesichert ist, sollte erwogen werden, ob im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung auch die Möglichkeit einer Betriebshaftpflichtversicherung Sinn macht, die Haftungsansprüche in Verbindung mit der Nutzung von Räumen (z.B. Ausrutschen, stolpern über Gegenstände etc. = außerhalb der psychotherapeutischen Tätigkeit) abdeckt.
Rentenversicherung
Der Heilpraktiker Psychotherapie ist nicht rentenversicherungspflichtig. Er kann der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig beitreten, was jedoch nicht empfehlenswert ist. Effektiver ist der Aufbau einer privaten Altersvorsorge.
Krankenversicherung
Der freiberuflich Tätige hat die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist i.d.R. ungünstig.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Erkrankt der Versicherte so schwer, dass eine weitere Berufsausübung auf Dauer unmöglich ist, tritt diese Versicherung ein. Betreffend den HP-Psych. müsste das schon eine sehr schwerwiegende Erkrankung sein. Da die Versicherungsprämie hoch und der Schadensfall selten ist, ist diese Versicherung eher nicht zu empfehlen.
Berufsgenossenschaften
Hier müssen gesetzlich zwingend nur fest angestellte Mitarbeiter versichert werden (auch 400 Euro-Jobs). Als Eigentümer/Inhaber wäre eine freiwillige Versicherung (Unfallversicherung) möglich. Auch hier gilt: die Beitragshöhe steht kaum in Relation zur in Anspruchnahme der eventuellen Versicherungsleistung. Eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist für Freiberufler allerdings Pflicht – auch wenn die Versicherung des Inhabers / Freiberuflers freiwillig ist und keine Beiträge abgeführt werden müssen.
Rechtsschutzversicherung
Zur Abdeckung von Ansprüchen betreffend den Verkehrs-, Privat-, Berufs- und Haus- und Wohnbereich ist eine Rechtsschutzversicherung (kombiniert Beruf und Privat) empfehlenswert. Durch sie sind bei einem Rechtsstreit die Anwalts- und Gerichtskosten in vielen Fällen (je nach Versicherungspolice) abgedeckt.
Fazit: Alle diese Versicherungsrisiken für Heilpraktiker Psychotherapie sollten mit einem unabhängigen Versicherungsfachmann besprochen werden, daß die Gefahr der Unterversicherung nicht gegeben ist – andererseits aber auch keine unsinnigen Versicherungen abgeschlossen werden.
Weitere interessante Themen für Heilpraktiker Psychotherapie
Praxiseröffnung und Praxisthemen
Nach bestandener Prüfung ergeben sich vielfältige Themen betreffend Anmeldung beim Gesundheitsamt, steuerliche Aspekte, Versicherungsfragen etc. Informationen zu diesen Themen finden Interessierte unter Heilpraktiker Psychotherapie Praxisgründung.
Weiterbildungangebote für Heilpraktiker Psychotherapie
In den Weiterbildungskursen für Heilpraktiker für Psychotherapie durch das Institut für Kommunikation und Gesundheit werden auch die steuer-, versicherungs- und werberechtlichen Themen vermittelt, die bei einer Praxiseröffnung zu beachten sind.