In den letzten Jahren haben sich im Bereich von Coaching und psychologischer Beratung viele Menschen ein freiberufliches Tätigkeitsfeld geschaffen.

Hunderte von einzelnen Therapiemethoden wie z.B. Transaktionsanalyse, Gestalttherapie, NLP-Therapie, klientenzentrierte Gesprächs-Psychotherapie etc. werden für alle möglichen Problemstellungen des Lebens angeboten.

Viele der Anwender in diesem Bereich nennen sich Therapeuten, ohne zu wissen, dass die Therapie in Deutschland rechtlich geregelt ist (Erlaubnis zur Psychotherapie), und die Bezeichnung Therapeut ohne staatliche Genehmigung nicht verwendet werden sollte.

Die Abgrenzung zwischen Coaching und Therapie ist nicht immer einfach. Eine Entscheidungshilfe ist die ICD 10 Kapitel F für psychische Störungen. Alle dort aufgeführten Störungen gelten als Krankheit und dürfen lt. Gesetz nur von therapie-berechtigten Personen behandelt werden.

Traditionellerweise führt der universitär geregelte Weg als Arzt mit Zusatztitel Psychotherapie oder das Psychologie-Studium mit anschließender Approbation zur therapeutischen Tätigkeit.

Das deutsche Recht hat allerdings einen zusätzlichen Weg ohne universitäres Studium eröffnet:
Die staatliche Therapie-Erlaubnis aufgrund des Heilpraktikergesetzes. Seit 1993 besteht in Deutschland die Möglichkeit auch über das Heilpraktikergesetz die Therapieerlaubnis eingeschränkt für Psychotherapie zu bekommen.

Informationen betreffend den Prüfungs-Ablauf finden Interessierte in der Durchführungsordnung des Heilpraktikergesetzes Kapitel 8.2.

Auch die jeweiligen Kreisämter und Stadtverwaltungen geben Auskunft über das Procedere zu Prüfungsanmeldung.

Weitere Infos zum Thema Therapieerlaubnis für Heilpraktiker Psychotherapie:

Welche Krankheiten darf der Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie behandeln?

Therapieerlaubnis über das Heilpraktikergesetz für Psychotherapie

Ausbildung für Psychologische Berater und Coaches.

Die Prüfungsanforderungen zum Heilpraktiker Psychotherapie sind in den letzten Jahren bei vielen Gesundheitsämtern angehoben worden, und es ist zu erwarten, dass dies auch weiter geschieht.

Daher empfiehlt es sich, für alle Interessierten, die in den entsprechenden Berufsfeldern arbeiten oder zukünftig arbeiten wollen, möglichst bald den Schritt auf die amtsärztliche Überprüfung zu realisieren.