Seit 1939 besteht in Deutschland die Möglichkeit, ausserhalb eines Medizin- bzw. Psychologiestudiums im Rahmen der Heilpraktikererlaubnis die staatliche Therapieerlaubnis zu erhalten.

Diese staatliche Heilerlaubnis wird seit 1993 vom Gesetzgeber auch nur für das Gebiet der Psychotherapie erteilt (Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie).

Mit dieser eingeschränkten Heilerlaubnis für Psychotherapie ist es möglich, eine eigene Praxis für Psychotherapie zu eröffnen und den Titel  „Heilpraktiker/in eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ zu führen.

Anforderungen / Voraussetzungen  für die Heilpraktiker Psychotherapie Prüfung

In einer Überprüfung durch den Amtsarzt/Amtspsychiater wird festgestellt ob der Antragsteller/die Antragstellerin geeignet ist, den Beruf Heilpraktikers für Psychotherapie auszuüben.

Zitate aus dem Originaltext Heilpraktikergesetz: „Die Überprüfung hat sich darauf zu erstrecken, ob die antragstellende Person so viele heilkundliche Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefahr für die Volksgesundheit wird“.

Speziell für die eingeschränkte Erlaubnis für Psychotherapie ist der § 8.2 maßgebend:

„8.2 Bei sonstigen antragstellenden Personen, die glaubhaft versichern, sich ausschließlich im Bereich der Psychotherapie heilkundlich betätigen zu wollen, ist eine auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkte Überprüfung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten vorzunehmen……“

Um zu dieser Überprüfung zugelassen zu werden, muss ein entsprechender Antrag  bei der Stadtverwaltung/dem Kreisamt  gestellt werden. Hier finden Sie bundesweite Adressen von Stadtverwaltungen/Kreisämtern zur Antragstellung.

Für die gesamte Abwicklung der Anmeldung, der Durchführung der Püfung selbst sowie der Ausstellung der Erlaubnisurkunde (nach erfolgreicher Prüfung) berechnet die zuständige Verwaltungsbehörde zur Zeit ca. 600 Euro Gebühren.

Zu prüfen ist laut Gesetz, dass der Antragsteller/die Antragstellerin über ausreichende Kenntnisse der psychologischen Diagnostik, der Psychopathologie und der klinischen Psychologie verfügt, sowie die Befähigung besitzen, die Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln. Der Nachweis einer bestimmten Fachqualifikation muss nicht erbracht werden; dementsprechend findet eine spezielle Fachprüfung nicht statt. Daher ist, lt.  offizieller Sprachregelung, die korrekte Bezeichnung des Verfahrens Überprüfung und nicht Prüfung.


Allgemeine Voraussetzungen zur Anmeldung zur Prüfung:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • mindestens das vollendete 24. Lebensjahr
  • mindestens Hauptschulabschluss mit Schulabgangszeugnis
  • Führungszeugnis ohne Eintrag. Das Führungszeugnis muss maximal drei Monate vor Antragstellung angefordert werden. Ist die antragstellende Person vorbestraft, so ist zu prüfen, ob der der Verurteilung zugrundeliegende Sachverhalt zu negativen Rückschlüssen auf deren persönliche Zuverlässigkeit und Eignung zwingt.
  • Ärztliches Attest, bei Antragstellung maximal drei Monate alt, das bescheinigt, dass infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche geistiger oder körperlicher Kräfte oder wegen einer Sucht die Eignung für die Berufsausübung nicht eingeschränkt ist.


Die Anforderungen in der schriftlichen Prüfung

Die meisten Gesundheitsämter haben sich für folgende Prüfungsversion entschieden: In der schriftlichen Prüfung sind in 60 Minuten 28 multiple Choice Fragen zu bearbeiten; mindestens 75% müssen richtig beantwortet werden.

Da aus Vereinfachungsgründen viele Amtsärzte denselben Fragenkatalog (der halbjährlich neu von dem Gesundheitsamt in Ansbach/Bayern erarbeitet wird) nutzen, ist die schriftliche Prüfung an den meisten  Gesundheitsämtern identisch.

Zum Selbsttest: Schriftliche Online-Testklausuren für Heilpraktiker Psychotherapie.

Nach der erfolgreichen schriftlichen Prüfung wird einige Wochen später eine mündliche Prüfung durchgeführt.

Die praktischen Anforderungen in der mündlichen Prüfung

Je nach Prüfer / Gesundheitsamt sind unterschiedliche Haltungen hinsicht gewünschter fachlicher Aus- und Weiterbildungsnachweise zu beobachten.

Eine Aus- bzw. Weiterbildung in einer Psychotherapiemethode ist vom prüfenden Amtsarzt gern gesehen und entsprechend hilfreich für erfolgreiches Abschneiden, jedoch bisher nicht offiziell Bedingung.

Eine bisherige Tätigkeit in einem medizinischen oder pädagogischen Beruf wird in der Regel die Prüfungsatmosphäre günstig beeinflussen; genauso ein Kurz-Praktikum in einer psychiatrischen Klinik.

Es macht auf alle Fälle Sinn, nicht nur wegen der Prüfung, sondern auch für eine erfolgreiche spätere therapeutische Tätigkeit zumindest  über einen psychotherapeutischen Basiskurs zu verfügen.  Eine psychotherapeutische Weiterbildung nach der Prüfung wird vom prüfenden Gesundheitsamt sowieso erwartet.

Speziell die mündliche Prüfung  kann, im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen, nach dem Ermessen der prüfenden Amtsärzte gestaltet werden. Somit sind in Deutschland viele unterschiedliche Anforderungen/Schwierigkeitsgrade hinsichtlich der Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie zu finden.

Generell ist festzustellen, dass sich die Anforderungen in den letzten Jahren erhöhen, was nachvollziehbar ist, da die psychotherapeutische Arbeit einen Beruf mit hoher Verantwortung darstellt, der eine entsprechende Fachkompetenz voraussetzt.

Die mündliche Prüfung zeigt bundesweit deutliche Abweichungen. So ist es z.B. bei manchen Gesundheitsämtern üblich normalerweise ca. 30 Minuten zu prüfen; an anderen Prüfungsorten sind 60 Minuten obligatorisch. Auch die fachlichen Anforderungen zeigen größere Unterschiede, entsprechend die Statistik hinsichtlich Misslingens- und Bestehensquoten an den einzelnen Prüfungsorten.

Es sind Prüfungsorte bekannt, die über Jahre zuverlässig auf eine nahezu 90%-ige Misslingensquote verweisen können, bei anderen Gesundheitsämtern hingegen (natürlich immer unter der Voraussetzung einer sorgfältigen Vorbereitung) eine sehr hohe Bestehensquote feststellbar ist.

Dies führte in den vergangenen Jahren bundesweit zu einem sog. Prüfungstourismus (Briekastenadresse bei Verwandten, Freunden etc.), da der 1. Wohnsitz darüber entscheidet, bei welchem Gesundheitsamt die Prüfung zu erfolgen hat. Folge davon ist, dass einige Gesundheitsämter seit Jahren eine ständig steigende Zahl von Anmeldungen zur Prüfung erhalten und damit überfordert sind.

Diese Entwicklung hat sich verstärkt, da eine Ummeldung des 1. Wohnsitzes (lt. Verwaltungsgesetz) nicht zwingend ist, wenn glaubhaft die Absicht dargestellt werden kann, an dem Wunsch-Prüfungsort in Zukunft eine Praxiseröffnung zu planen.


Anmeldefristen und Wartezeiten

Seitens der Behörden ist, sozusagen als Gegenmaßnahme, eine Tendenz erkennbar, die Wartezeiten für die Anmeldung zur Prüfung zu erhöhen. Es ist daher empfehlenswert, sich rechtzeitig mit der Stadtverwaltung / dem Kreisamt des prüfenden Gesundheitsamtes in Verbindung zu setzen, um den Wunsch-Prüfungstermin (jährlich der 3. Mittwoch im März oder 2. Mittwoch im Oktober) realisieren zu können.

Da die Bedingungen und Hintergründe für ein erfolgreiches Abscheiden bei der Prüfung immer komplexer werden, ist zu empfehlen, für die Vorbereitung zur Heilpraktikerprüfung Psychotherapie, die Unterstützung durch eine Heilpraktikerschule in Anspruch zu nehmen, die sich mit diesen regionalen Gegebenheiten der verschiedenen Gesundheitsämter auskennt und diese auch im Unterricht und der Prüfungsvorbereitung speziell für die mündliche Überprüfung entsprechend berücksichtigt.