Es werden in der Fachliteratur Argumente für und wider den Einsatz von Non-Suizid- Verträgen in der psychotherapeutischen Arbeit diskutiert. Der Non-Suizid Vertrag wird von einigen Fachleuten als wenig sinnvoll gesehen, da wenn es soweit sei, der

Betroffenen in der Regel nicht mehr an den Kontrakt denke und wenn doch, ihn als weniger relevant bewerte als die Selbsttötungsabsicht.

Die Fürsprecher des Non-Suizid Vertrages sehen darin einen Brückenschlag zu Bewältigungsstrategien: z.B. Zeit überschaubar machen, andere Personen mit einzubeziehen, kleine Verbindlichkeiten einzugehen, Perspektive bis zur nächsten Therapiesitzung bewusst machen.

Unter Berücksichtigung der Für- und Wider-Stimmen wird ein handlungsleitendes Konzept für das therapeutische Vorgehen beim Erarbeiten eines Non-Suizid-Vertrages zu berücksichtigen sein. Insbesondere sollten dabei konkrete Hinweise zur therapeutischen Haltung, Präsentation der Intervention, Formulierung des Textes, Compliance (Kongruenz-Inkongruenzsignale), Wahlfreiheit, Einbindung des Therapeuten, Überschaubarkeit des Zeitraums, zu ergänzenden Coping-Strategien sowie zu Indikation und Kontraindikation beachtet werden.

Darüber hinaus gibt es weitere schriftliche Möglichkeiten zur Erarbeitung von sogenannten Problemlösungs-, Erlaubnis-, Zieldefinitions- und Zielumsetzungs-Verträgen.

Die therapeutische Arbeit mit Verträgen verbessert die Selbstwahrnehmung, die kognitiv-integrierenden Funktionen und bringen mehr Distanz zu dysfunktionalen Gedanken und Verhaltensmustern, indem sie Verhaltensabläufe analysieren und Probleme strukturieren helfen.

Es ist sinnvoll, folgende unterschiedliche Zielformulierungen abzuwägen:

a) Minimal-Ziel: „Kein Selbstmord/Selbstverletzendes Verhalten bis zur nächsten Sitzung“.

b) Maximal Ziel: Für die Dauer meiner Therapie (und die Zeit darüber hinaus).

 

Beispiel eines Vertragstextes:

 

1.Ich werde für die Dauer von ……………………..auf jede Form der Selbstverletzung verzichten. Dies gilt sieben Tage pro Woche und 24 Stunden am Tag.

2.Bei einer suizidalen Krise werde ich zunächst versuchen, mich mit einer Entspannungsübung (Autogenes Training, Atemübung) zu beruhigen

3.Ich werde auf Gefühle achten und ihnen nicht ausweichen

4.Ich werde alle meine Gefühle in ein Tagebuch aufschreiben

5.Ich werde eine (vorher festgelegte) Vertrauensperson anrufen oder besuchen, wenn es mir nicht besser geht

6.Ich werde meinen Berater, Therapeuten oder die Telefonseelsorge anrufen, wenn mein Vertrauter nicht erreichbar ist

Ort:……………………………..…….Datum:……………………………

 

Unterschrift Patient:………………………………………………..

 

Unterschrift Therapeut (Zeuge):…………………………………………….

Dieser Non-Suizid Vertag wird zusammen mit dem Patienten in der Therapiesitzung erarbeitet und von dem Patienten und dem Therapeuten (als Zeuge) unterschrieben. Speziell hinsichtlich eventueller akuter Krisen nachts sollten zuverlässige Absprachen über Notrufmöglichkeiten festgelegt werden.

Wichtig: In der psychotherapeutischen Arbeit ist das Thema Suizidgefahr immer zu beachten. Wenn eine akute Suizidigefahr gegeben ist, muss der Notarzt eingeschaltet werden. Die Therapie suizidgefährdeter Menschen braucht  entsprechende Ausbildung und Erfahrung.