Bandler und Grinder haben festgestellt, dass es Möglichkeiten gibt, von außen zu erkennen,

in welchem Repräsentationssystem ein anderer Mensch gerade wahrnimmt und das Wahrgenommene verarbeitet, wenn wir ihn beobachten.

Das Erkennen von Augenbewegungsmustern
ist im Gegensatz zu anderen nonverbalen Signalen, die sich auch in anderen Kommunikationsansätzen finden lassen, eine originäre Neuentdeckung von Bandler und Grinder. Diese haben bei ihren Untersuchungen festgestellt, dass Personen jeweils typische Augenstellungen zeigten, wenn sie sich in einem bestimmten Sinnessystem (Repräsentationssystem) bewegten.

Zahlreiche zusätzliche Untersuchungen haben schließlich ein Augenbewegungsmuster-Schema ergeben, welches nach Meinung von Bandler und Grinder sogar völlig unabhängig von der kulturellen Herkunft des Menschen seine Gültigkeit besitzt.

Als einzige einschränkende Besonderheit verweisen die Autoren auf unterschiedliches seitenverkehrtes Muster für Rechts- und (echte) Linkshänder.

Nutzungen der Augenzugangshinweise
Augenzugangshinweise sind diejenigen Zugangshinweise zu inneren prozessen des Gegenüber, die einem Betrachter am leichtesten zugänglich sind.

Mit den Zugangssignalen lässt sich zwar entschlüsseln, wie eine Person denkt, d. h. welche Sinnesmodalitäten beteiligt sind, nicht aber, was sie denkt. Bei der Beobachtung geht es deshalb nicht darum, Spekulationen über den Inhalt anzustellen.

Bei manchen Augenbewegungen wirst Du feststellen, dass sie zunächst nicht mit der Einordnung der Fragen nach den Repräsentations-Systeme und nach obigem Schema funktionieren, es kann zu Abweichungen kommen.
Das liegt meist daran, dass bei den Befragten zusätzliche oder vorgeschaltete innere Prozesse ablaufen z.B.:

  • Dass jemand z. B. in eine visuellen Augenzugang geht, obwohl die Frage sich auf das auditive Repräsentations-System bezog. Z. B. die Frage: „Erinnere die Stimme Deiner Mutter“! Nach der Theorie der AZH sollte der Befragte den Augenzugang zum auditiv erinnerten haben (Mitte links). Seine Augen gehen jedoch in das visuell erinnerte (nach oben links), d.h. für diese Person ist der innere Prozess so geordnet, dass sie sich erst ein Bild der Mutter machen muss, um Zugang zu Stimmerinnerung zu bekommen.
  • Eine weitere Möglichkeit auf diese Frage wäre z. B. der Augenzugang in den inneren Dialog (unten links), was bedeuten würde, dass diese Person die Fragestellung intern wiederholt, um dann erst in die auditive Erinnerung (Mitte links) zu gehen.
  • Manche Menschen schauen während der Frage und beim inneren Suchprozess auch einfach auf irgendeinen Gegenstand im Raum, (sie orientieren sich also nach außen) was keine Zuordnung nach den AZH erlaubt.
  • Einige Menschen defokussieren, machen ein sogenanntes Pokergesicht. Auch hier kann man nur einen eingeschränkten Zugangshinweis erhalten, und zwar den, dass der andere im visuellen Modus ist. Es bleibt jedoch unklar, ob erinnert oder konstruiert.
  • Bei Menschen, die ein bestimmtes Repräsentationssystem sehr stark unterentwickelt haben oder dort mit großen Ängsten belastet sind, wird oft überhaupt kein Zugang möglich sein.

Zum Teil werden diese Probleme auch daran liegen, dass der Berater die Fragen nicht exakt formuliert hat. So wird eine Einleitung zu der Frage: „Stell Dir vor, wie es sich anfühlt…..“, nicht nur eine kinästhetische Reaktion hervorrufen, sondern auch zunächst wegen des „stell Dir vor“, auch eine visuelle Suche einleiten.

Dies bedeutet für unsere Arbeit mit den Augenzugangshinweisen, dass wir durch exakte Befragung und Beobachtung zusätzliche Informationen gewinnen sollten, z. B. die sprachlichen und sonstigen nonverbalen Hinweise.