Die Techniken des Neuro-Linguistischen Programmierens haben ihre Wurzel in der psychotherapeutischen Arbeit vonFritz Perls, Virginia Satir und Milton Erickson.

Nach der Begründung der Methode durch Richard Bandler und John Grinden in den 70-er Jahren, verbreitete sie sich  in den  80-er Jahren erstaunlicherweise als excellente Kommunikations, Konfliktlösungs- und Motivationstechnik besonders in Businessbereichen.

Die Bestrebungen, auch für den psychotherapeutischen Bereich Anerkennung zu bekommen, hatten erst 1999  durch eine wissenschaftliche Wirksamkeitsstudie an der Universität in Wien Erfolg. Durch diese Studie wurde sie als Psychotherapiemethode bei der European Association of Psychotherapy (EAP) anerkannt. Daraufhin folgten die Anerkennungen als zugelassene Psychotherapiemethode in Österreich, in Italien und in Rumänien.

Ansprechpartner für die NLP-Therapeutenausbildung in Deutschland ist die Deutsche Gesellschaft für Neuro-Linguistische Psychotherapie DGNLPt, Berlin. Eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die berufliche Tätigkeit als Therapeut ist die staatliche Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz (ausserhalb der psychologisch und ärztlichen Approbation aufgrund universitärem Studiums) = Heilpraktiker Psychotherapie Prüfung.

 

Basis des Berufsweges zum Therapeuten  ist die Practitioner und Master Ausbildung. Weiterführende Therapieausbildungen mit EAP-Anerkennung sind aufbauend möglich und empfehlenswert. Unter folgendem Link finden Interessierte eine ausführliche Darstellung des Curriculums zum Therapeuten DVNLPt.

Über den schulen- und berufsübergreifenden  Deutsche Dachverband für Psychotherapie e.V. haben NLP-therapeutisch Tätige die Möglichkeit, einen Antrag zu Erlangung des Europäischen Zertifikats für Psychotherapie (ECP) zu stellen. Das Verleihungsverfahren sowie die Ausstellung des Europa-Zertifikates für Psychotherapie erfolgt durch den Europäischen Verband für Psychotherapie in Wien (EAP).

Neurolinguistische-Therapie ist in dem gesetzlichen Krankenkassensystem in Deutschland nicht als erstattungsfähige Leistung etabliert, da nur Tiefenpsycholpgisch orientierte Psychotherapie, kognitive Verhaltenstherapie, sowie als Zusatzverfahren auch die klientenzentrierte Gesprächstherapie nach Rogers im Deutschen Krankenkassensystem staatlich Anerkennung haben. In Österreich hingegen ist die Neuro-Linguistische-Psychotherapie als Therapieform anerkannt. Den Anerkennungsbescheid können Sie hier einsehen.

Somit  ist die Abrechnung der Methode in Deutschland nur über den Selbstzahlerbereich möglich. Bei Patienten mit einer privaten Krankenversicherungen gibt es über die Abrechnungsmöglichkeit als Heilpraktiker bzw. Heilpraktiker Psychotherapie eingeschränkt auf Antrag auch manchmal die Möglichkeit zur Kostenerstattung, wenn der Versicherungsvertrag dies vorsieht.